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Finanzlexikon: mittelstand
mittelstand
Die im deutschen Sprachraum gebräuchliche Bezeichnung Mittelstand umfasst Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder Small and Medium sized Enterprises (SME). Dies legt eine weitere Unterteilung in kleine und mittlere Unternehmen nahe. Manche Autoren setzen den kleinen Unternehmen die Kleinstunternehmen entgegen, quasi die Familien-AGs unter den Kleinbetrieben.
Die Bezeichnung Mittelstand umfasst demnach die Teilmengen der Klein- und der Kleinstunternehmen sowie eine näher zu bestimmende Menge an Unternehmen, die diesen Teilmengen nicht angehören. Aus quantitativer Sicht bezieht sich der Mittelstandsbegriff auf Unternehmen aus Handel, Handwerk, Produktion und Dienstleistungen sowie Freie Berufe, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Hilfsweise werden zur Größenbestimmung die Kriterien Jahresumsatz, Anzahl der Arbeitsplätze, Bilanzsumme und Beteiligungshöhe bei verbundenen Unternehmen herangezogen und dies recht widersprüchlich. Fasst man den kleinsten gemeinsamen Nenner zusammen, so kann festgehalten werden:
a) Großunternehmen = Beschäftigte: ab 250 bzw. 500, Jahresumsatz: ab 40 Mio. EUR bzw. 50 Mio. EUR, Bilanzsumme: ab 27 Mio. EUR;
b) Mittelstand = im engeren Sinne, Beschäftigte: 50 bis 249 bzw. 499, Jahresumsatz: 0,5 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR, Bilanzsumme: bis 27 Mio. EUR;
c) Kleinunternehmen = Teilmenge des Mittelstandes, Beschäftigte: bis 9 bzw. 49, Jahresumsatz: bis 0,5 bzw. bis 7 Mio. EUR, Bilanzsumme: max. 3 Mio. EUR bzw. 5 Mio. EUR.
Da die Branchen betriebswirtschaftliche Eigenheiten hinsichtlich Kapitaleinsatz, Anzahl der Arbeitsplätze und Umsatz aufweisen, ist zu fragen, ob qualitative Kriterien den Mittelstandsbegriff abzugrenzen helfen. Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko, also Einheit von wirtschaftlicher Existenz und Führung sowie die verantwortliche Mitwirkung der Unternehmensführung an allen unternehmenspolitisch relevanten Entscheidungen (Konzernunabhängigkeit) werden hier nicht nur vom Institut für Mittelstandsforschung (IfM) genannt. Ausdruck dafür ist die Minderheitsklausel für Beteiligungen im Rahmen der EU-Definition. Im internationalen Vergleich wird übrigens der Small Business oder das mittelgroße Unternehmen anhand einer Obergrenze definiert, die je nach Staat zwischen 100 und 500 Beschäftigten variiert.
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